Finanzierung einer Lerntherapie in der Pädagogischen Praxis Dr. Astrid Drick


Die Pädaogische Praxis Dr. Astrid Drick ist eine von den Jugendämtern Langenfeld und Hilden anerkannte Facheinrichtung zur Lerntherapie von Kindern mit einer Lese - Rechtschreibschwäche / Lese-Rechtschreibstörung und / oder einer Dyskalkulie.



Finanzierung Lerntherapie LRS - / Dyskalkulie


Die Finanzierung einer Lerntherapie bei einer LRS- oder Dsykalkulie kann auf privater Basis sowie auf der Basis des § 35 a SGB VIII erfolgen. Für letzteres muss ein Antrag auf Eingliederungshilfe bei den örtlichen Jugendämtern gestellt werden. Wird der Antrag genehmigt, trägt das Jugendamt die Kosten der Lerntherapie.

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Eine weitere Möglichkeit, eine Lerntherapie zu finanzieren, besteht in der Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepakets. (BuT) Diese ist in der Regel abhängig vom Einkommen der Eltern. 



Darüberhinaus besteht die Möglichkeit, die Lerntherapie auf privater Basis (Selbstzahler) zu finanzieren. Unter Umständen können diese Kosten in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.




Finanzierung von Maßnahmen zur Entwicklungsförderung / Kurse Deutsch als Zweitsprache




Die Finanzierung von entwicklungsfördernden Maßnahmen bzw. Kursen zur Förderung in Deutsch als Zweitsprache kann bei Vorliegen bestimmter Umstände über das Bildungs- und Teilhabepaket erfolgen (BuT.) Die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket sind abhängig vom Einkommen der Eltern.


Weiterhin besteht die Möglichkeit, die Förderung auf privater Basis (Selbstzahler) zu finanzieren.